Kleiderschrank für jeden Beschäftigten?

Kleiderschrank für jeden Beschäftigten?

24.01.2015 | 00:11 Uhr

Neue Arbeitsstätten-Verordnung in der Kritik.
Hagen. Ist Deutschland eine moderne Volkswirtschaft oder „Absurdistan“?

Die deutsche Wirtschaft sieht mit Sorge nach Berlin. Bund und Länder streiten dort über eine neue Arbeitsstätten-Verordnung. Sie könnte viele Unternehmen zu teuren Umbauten der Firmengebäude zwingen oder höhere Heizkosten zur Folge haben. Arbeitgeber-Chef Ingo Kramer fragt: „Hat die Politik die Folgen zu Ende gedacht?“
So will das Bundesarbeitsministerium durchsetzen, dass „Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben“. Tageslicht, so die Begründung, sorge für gute psychische Gesundheit. Doch damit müssen auch Toiletten und Teeküchen zwingend Fenster oder Oberlicht erhalten – ganz gleich, ob dies baulich möglich ist.

Die kostenträchtige Brisanz dieser Nummer 3.4 der Verordnung hat der Bundesrat erkannt. Er verweigert diesem Punkt die Zustimmung. Dafür packt er an anderer Stelle drauf. Die Verordnung wird vorschreiben, dass „jedem Beschäftigten mindestens eine Kleiderablage zur Verfügung stehen muss, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind“. Kleiderhaken oder Garderoben reichen also nicht mehr aus. Die Länder verlangen zusätzlich, dass die Ablagen „abschließbar“ sind. Auch Wertsachen sollten dort deponiert werden können.

Überraschend ist die von Bund und Ländern geteilte und in den Verordnungsentwurf hineingeschriebene Pflicht für Arbeitgeber, auch in Archiv- und Abstellräumen eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad sicherzustellen.

„NRW hat im Bundesrat den Entwurf befürwortet“, so das Landesarbeitsministerium, weil er „mehrere Verbesserungen“ aufweise. Zum Beispiel eine „Sichtverbindung für ständige Arbeitsplätze nach außen“. Fenster für jede Toilette hat Düsseldorf aber abgelehnt.

Jetzt will das Ministerium nachbessern. Die Zeit ist knapp. Am 4. Februar will das Kabinett die Verordnung verabschieden. Lehnt es die Länder-Forderungen ab, ist das Verordnungs-Projekt geplatzt. Darauf setzt der Arbeitgeberchef: „Die Bundesregierung hat die Chance, die Arbeitsstättenverordnung zu stoppen.“

Dietmar Seher

Sorry, comments are closed for this post.